Geschichte

Das Herzogthum bzw. seit 1815 Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin war neben dem Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz lediglich ein Teilstaat des Mecklenburgischen Gesamtstaates, der 1701 nach langen Thronfolgestreitigkeiten durch den sogenannten Hamburger Vergleich gebildet wurde. Über Jahrhunderte hinweg war das Herzogthum Mecklenburg-Schwerin im Besitz der Herzöge zu Mecklenburg.

1815 wurde auf dem Wiener Kongress das Herzogthum Mecklenburg-Schwerin zum Grossherzogthum erhoben. Im Jahre 1820 wurde die Leibeigenschaft aufgehoben, die Altständige Verfassung blieb jedoch erhalten.

Mit der Aufhebung der alten Verfassung am 10 Oktober 1849 keimte die Hoffnung auf eine Demokratisierung der Gesellschaft auf; infolge des Einspruchs von Mecklenburg-Strelitz und der Stände wurde die alte Verfassung jedoch wieder eingesetzt. Die in anderen Staaten sich entwickelnde Demokratisierung konnte in Mecklenburg-Schwerin insbesondere auf Druck der Stände kaum Fuß fassen.

Nach Auflösung des Deutschen Bundes und im Deutschen Krieg 1866 stand Mecklenburg-Schwerin politisch auf der Seite Preußens und wurde Mitglied des Norddeutschen Bundes. Mit Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 wurde das Grossherzogthum Mitglied des Deutschen Reiches.

Die Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Schwerin war die geringste im ganzen Reich. Die Entwicklung der Bevölkerung war insbesondere in den Jahren zwischen 1860 und 1880 durch Stagnation geprägt. Nach einem starken Anstieg von 308.166 Einwohnern im Jahre 1816 auf 558.674 Einwohnern 1860 stieg die Bevölkerung in den folgenden 20 Jahren nur auf 577.055 Einwohner an. Grund hierfür war eine hohe Auswanderungsrate der zunehmend verarmenden Landbevölkerung, die teils staatlich finanziell unterstützt wurde. Neben Auswanderungen in benachbarte Staaten führte der Weg häufig nach Übersee, insbesondere in die Vereinigten Staaten von Amerika.

Postgeschichte

Die Geschichte des Postwesens in Mecklenburg-Schwerin ist so wechselhaft wie die Landesgeschichte selbst.

Am 1. November 1849 nahm schließlich eine neu gegründete Generalpostdirektion ihre Tätigkeit auf.

Am 1. Januar 1851 trat Mecklenburg-Schwerin dem Postverein bei; seine erste Briefmarke erschien am 1. Juli 1856.

Die erste eigene Briefmarke von Mecklenburg-Schwerin erschien am 1. Juli 1856 und zwar als vier-Viertel-Schilling-Marke. In der Vierteilung kommt zum Ausdruck, dass die im DÖPV vereinbarten Tarife die Mitgliedsstaaten vor besondere Herausforderungen hinsichtlich der Umrechenbarkeit der eigenen Währung stellten. Die mögliche Vierteilung der Marke erlaubte, Portowerte nach Bedarf variabel zusammenzustellen. Ein-Viertel-Teile wurden häufig auch als Zusatzfrankatur genutzt, d.h. dass zur portogerechten Frankatur noch weitere Briefmarken verwendet wurden. Zum Beispiel war das beim sogenannten Bestellgeld der Fall, welches dafür zu entrichten war, dass der Postbote den Brief in abgelegenen Gebieten ins Haus brachte.

Die Geschichte des Postwesens in den beiden Herzogtümern ist vergleichsweise wechselhaft. Beide traten früh dem DÖPV bei. Bei beiden endete die eigene Posthoheit Mitte 1867 mit ihrem Beitritt zum Norddeutschen Bund und den Übergang ihrer Postverwaltungen auf den Norddeutschen Postbezirk am 1. Januar 1868.

Briefe in das Ausland sind große Seltenheiten!